top of page

AGBs von Charline Wyrwal Fotografie

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von CW Fotografie (Inhaberin: Charline Wyrwal)durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

II. Produktionsaufträge

1. CW Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftrag kann zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausgeführt werden. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist CW Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort, die Bildbearbeitung und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.

2. Sofern keine abweichenden schriftlichen Absprachen getroffen werden, ist die Anzahl der Bilder nicht festgelegt und es besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl an Bildern.

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei CW Fotografie eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4.CW Fotografie verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Nach Übergabe der Bilder und Bereitstellung des Online Downloads bleiben die Bilder maximal 6 Wochen online. Darüber hinaus verstrichene Zeit stellt keinen Anspruch der Bilder oder jeglichen Ersatz nachträglich dar.

5. Seitens des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf die RAW Dateien. Eine Herausgabe der RAW Dateien wird von CW Fotografie ausgeschlossen.

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart ist die kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, wird jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) ausdrücklich untersagt.

3. Optional: bei Erteilung einer Ausstellungsgenehmigung willigen die Auftraggeber ein, dass CW Fotografie die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und Veröffentlichungen auf Webseiten oder in Magazinen vornehmen darf. CW Fotografie darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden.Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen,werden die Auftraggeber CW Fotografie von der Haftung vollumfänglich freistellen.

IV. Haftung

1. CW Fotografie haftet nur für Schäden, die selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig am Tag des Auftrages herbeigeführt wurden. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Jede Art von Schäden muss schriftlich erfolgen.Hierfür hat der Auftraggeber 7 Werktage ab dem Zeitpunkt des Auftrages Zeit, sich schriftlich zu äußern.Kommt er dem nicht nach, entfällt jegliche Art des Schadenersatzes.

2. Für Mängel, die auf fehlende, unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Sollte CW Fotografie aufgrund von Umständen, die CW Fotografie nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, gravierende familiäre Umstände, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.), nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.

4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch CW Fotografie zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von CW Fotografie abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Nichtgefallen der

Bildbearbeitung oder des Bildstils gilt nach 2.. nicht als erheblicher Mangel.
V. Honorare

1. Wird die für die Aufnahme vorgesehene Zeit auf Wunsch des Auftraggebers oder aus Gründen, die CW Fotografie nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält CW Fotografie auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.(150,-Euro)

2. Sollte der Auftraggeber nicht pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen, wird die Wartezeit dem Auftraggeber ab einer 30-minütigen Verspätung mit der Hälfte des aktuellen Stundensatzes von CW Fotografie berechnet. Sollte sich der Auftraggeber um mehr als eine Stunde verspäten, ist CW Fotografie nicht mehr verpflichtet, den Auftrag auszuführen und das Honorar ist in vollem, vertraglich vereinbartem Umfang zu zahlen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche auf einen neuen Termin.

3. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.
3a. Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Jahren ab dem Kaufdatum. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wird der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst, verfällt der Gutschein und es kann ein neuer erworben werden.

4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material und Laborkosten, Parkscheine, Fahrtkosten, Eintrittskarten, erforderliche Spesen, Porto und Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.Das Honorar ist spätestens nach Erhalt der Bilder zu entrichten. Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, kann im Einzelfall zwischen CW Fotografie und Auftraggeber besprochen und schriftlich festgehalten werden. 

VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von CW Fotografie erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

2. Durch die in Ziffer VI. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, dies gilt auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach

Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von CW Fotografie als Gerichtsstand vereinbart.

Diese AGB gelten ab dem 01.06.2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

bottom of page